Vereinsrecht und Gemeinnützigkeitsrecht

Ob Verein, Stiftung oder gemeinnützige Kapitalgesellschaft: Privates Engagement in einer gemeinnützigen Körperschaft wird mit vielfältigen Begünstigungen belohnt.

Jedoch sind zahlreiche Vorschriften, Nachweispflichten und steuerliche Risiken zu beachten. Bei nicht sorgfältiger Führung der Vereinsgeschäfte haften die handelnden Personen möglicherweise persönlich, zudem kann der Verein in seiner Gemeinnützigkeit insgesamt Schaden erleiden. Eine fachmännische Beratung ist daher für eine gemeinnützige Körperschaft jeder Größe sehr wichtig.  

Wir beraten Sie in allen rechtlichen und steuerlichen Fragen rund um die Gemeinnützigkeit, z.B. zu folgenden Problembereichen:

  • Klare Abgrenzung der Bereiche, die unterschiedliche Rechtsfolgen mit sich bringen:
    • ideeller Bereich (eigentlicher Vereinszweck)
    • Vermögensverwaltung
    • Zweckbetrieb (wirtschaftliche Betätigung, die zur Verwirklichung des Vereinszweckes nötig ist)
    • wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb.
  • Zeitnahe Mittelverwendung, korrekte Spendenverwendung, die Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) und die Bildung von Rücklagen.
  • Abgrenzungsproblematik der Umsatzsteuer: Wann kommt der ermäßigte Steuersatz und wann der Regelsteuersatz zum tragen?

Besonderheiten im Vereinsrecht

Da es viele spezifische gemeinnützige Körperschaften gibt, stehen Haverkamp & Coll gerne zur Verfügung, um weitere Fragen zu beantworten.

Kontaktieren Sie uns doch einfach über unser Kontaktormular: Vereinsrecht Hannover