(*) Wirtschaftsprüfer in eigener Praxis sind verpflichtet, sich im Abstand von sechs Jahren einer Qualitätskontrolle zu unterziehen. Das letzte Zertifizierungsverfahren ist mit Bescheinigung der Wirtschaftsprüferkammer im Mai 2008 für Herrn Ernst Ulrich Haverkamp erfolgreich abgeschlossen worden. Er hat als Prüfer für Qualitätskontrolle gem. § 57a WPO die Berechtigung, Qualitätskontrollprüfungen durchzuführen.