Dienstag, 14.11.2023
Schließgeräusche der Haustür
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass Schließgeräusche der Haustür ohne eine besondere Nähe der Wohnung zur Haustür keine Mietminderung rechtfertigen. Allenfalls würde nur ein unerheblicher Mietmangel im Sinne von § 536 Abs. 1 Satz 3 BGB vorliegen.
Landgericht Berlin (Az.: 65 S 111/22)
Quelle: www.kostenlose-urteile.de
ma